10. Juni 2015 Zurückgelassen Die Überreste von Opfern eines Flugzeugabsturzes sind nachhause gekommen, passender Weise per Flugzeug. Sie waren zwei Monate in der Nähe des Unfallorts geblieben, wahrscheinlich weil man sich durch sie Aufklärung über die Ursache des Absturzes erhoffte. Nach dem Stand der Ermittlungen hat einer der Piloten das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht, um sich selbst das Leben zu nehmen. Seine eigene Leiche kommt mit einem anderen Flug nachhause, weil man deren Anwesenheit im selben Flugzeug den Angehörigen der Opfer nicht zumuten wolle. Nach Ansicht der Behörden ist der mutmaßliche Selbstmörder kein Opfer. Die alte Weisheit, dass im Tode alle gleich seien, gilt weiterhin, aber weiterhin nur aus Sicht der Toten. Aus Sicht der Lebenden war das immer etwas anders, wie die ägyptischen Pyramiden, das Taj Mahal und die Mausoleen auf unseren Friedhöfen bezeugen. Ich finde es aber schön, dass es keine Hölle gibt, dass man nichts mitnehmen kann in die Zeit nach dem Leben, dass wir alle, je nach Bodenbeschaffenheit, einfach nur vergammeln. Was mich eigentlich beunruhigt, ist die offensichtliche Ansicht der Behörden, die Angehörigen der anderen Opfer seien zornige Menschen, die nicht einmal einem Toten verzeihen könnten. Es ist ein weiterer kleiner Schritt in Richtung einer atavistischen Gesellschaft, die Gewalt pflegt. Es passt zu unserer immer intensiveren Beteiligung an Kriegen, zu immer länger werdenden Gefängnisstrafen, zu den sich häufenden Anmaßungen der Großkopfeten. Es passt zu meiner Wahrnehmung, dass immer weniger Taten als gut oder böse gelten, sondern die Menschen an sich, die sie ausführen. Es passt zur immer stärkeren Unterscheidung in Wir und Die, vielmehr Wir gegen Die, vielmehr Die gegen Uns. Es passt aber überhaupt nicht zu irgendeinem Mitleid mit den Angehörigen des mutmaßlichen Selbstmörders, die niemandem etwas angetan haben und auch nach den aktuellsten Maßstäben keine bösen Menschen sind - oder habe ich etwas verpasst? - sondern ebenso trauern, aber durch diesen getrennten Transport aus der Trauergemeinde ausgeschlossen werden.
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